Ich habe heute morgen gerade den Monstereintrag für "Betrachter" in Band III von Hexer & Helden geschrieben. Dabei ist mir eine interessante Markenrechtsfrage zu deutschsprachigen "Old School"-Rollenspielen aufgefallen.
Wie sieht es eigentlich mit dem Recht zur Verwendung von Monsternamen aus alten TSR- und WotC-Produkten aus? Über das Standard Reference Document (SRD) sind ja eine Menge Monster verfügbar, wenn man selbst die Open Gaming License (OGL) benutzt.
Aber was ist mit den Rechten z.B. an den deutschen Namen diverser Monster? Sind die deutschen Namen automatisch frei für "von TSR / WotC erfundene" Monster, wenn diese im SRD für den englischen Sprachraum freigegeben wurden?
Und was ist mit anderen Monstern wie dem besagten "Betrachter" aus der Einleitung? Ist der überhaupt geschützt? Von wem? Oder ist er frei?
Normalerweise muss man Marken ja je Land schützen lassen und ich gehe mal nicht davon aus, dass FSV, Feder & Schwert, etc. sich alle Monster als Marken für Deutschland haben schützen lassen. Zumindest habe ich beim Markenamt nichts Entsprechendes gefunden.
Da ich aber bösen Überraschungen vorbeugen will und Hexer & Helden total legal sein soll, würde ich mich über Meinungen, Feedback und Hinweise sehr freuen!
Sonntag, 18. April 2010
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Die Frage ist erstmal, ob jedes Monster als Marke geschützt ist.
AntwortenLöschenNormalerweise sollte das nur bei Markenzeichenmonstern der Fall sein. Und meist haben auch die Bücher ihre Ideen aus anderen Quellen. Ich meine „Betrachter“ – wer das schützen will, hat meinem Verständnis nach kleinere Probleme damit, wenn Leute sein Werk betrachten. Das ist kein „Cthulhu“, dessen Name die ganze Reihe ausmacht, sondern ein Name für ein Seitenviech.
Alle Namen zu übernehmen könnte dich allerdings in den Bereich des Urheberrechts bringen: Eine Sammlung kann geschützt sein (je nach Schöpfungshöhe). Das ist dann wie bei Büchern mit Babynamen: Einzeln sind die Namen frei, aber die spezielle Sammlung der Namen ist geschützt.
Also der Betrachter jedenfalls ist nicht Teil der OGL.
AntwortenLöschenAnsonsten keine Ahnung.
Der Betrachter, und einige andere Wesen, sind NICHT Open Game Content, wie ich bei Pathfinder schon feststellen musste. Die IP für diese Wesen liegt bei den Wizards.
AntwortenLöschenHat sich da etwas ergeben?
AntwortenLöschenIm Zweifelsfall würde ich bei Ulisses anfragen, wie es mit den Pathfinderrechten aussieht. Sie sollen recht umgänglich sein, habe ich gehört. D&D ist in Deutschland ja ohne Lizenznehmer, das sollte also keine Probleme geben.
Ja, hat es sich. Posting morgen oder übermorgen nach der langen Pause :-)
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